Immunität aufgehoben: Auf FPÖ-Winter kommt Verfahren zu
Susanne Winter wird ausgeliefert
Die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter wird sich einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Verhetzung stellen müssen. Das beschloss der Immunitätsausschuss des Nationalrats am Dienstagabend. Es bestehe kein Zusammenhang mit ihrer Abgeordnetentätigkeit.

Kinderschänder-Sager im Wahlkampf
Die Staatsanwaltschaft will Winter nach islamfeindlichen Aussagen im Graz-Wahlkampf im vergangenen Jänner wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren belangen.
Winter hatte bei einer Wahlveranstaltung in Graz gesagt, der islamische Prophet Mohammed wäre nach heutigen Maßstäben ein Kinderschänder, weil er eine Sechsjährige geheiratet haben soll.
Einstimmiger Beschluss
Der Beschluss des Immunitätsausschusses fiel einstimmig. Er vertritt die Ansicht, dass Winters Aussagen über den Propheten Mohammed in keinem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Abgeordneter stehen.
| Winter: “Polithatz” Winter betonte zuvor in einer Aussendung, sie würde die Aufhebung der Immunität begrüßen, denn nur durch die Befassung eines unabhängigen Gerichts könne in ihrer Angelegenheit eine Klarstellung erzielt werden. Schließlich liege ihrer Causa eindeutig eine “Polithatz durch verwirrte, selbst ernannte Gesinnungswächter zugrunde”. |
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| Winter betont ihre Unschuld Die Steirerin beteuerte erneut ihre Unschuld. Es könne nicht sein, dass man in einer Demokratie aufgrund seiner Meinung vor dem Strafrichter lande. In einem entwickelten Rechtsstaat dürfe es dadurch keinesfalls zu einer politischen Verfolgung kommen, so Winter. Sonst drohe eine “Gesinnungsdiktatur”. siehe auch: http://oesterreich.orf.at/steiermark/stories/312731/ |
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| steiermark.ORF.at; 11.11.2008 |